21.07.2014
Die neuen Schutzstreifen auf der Hauptstraße können im Begegnungsverkehr überfahren werden, aber natürlich nicht, wenn Radfahrer da sind. Darauf Parken oder auch kurz Halten sind verboten und werden mit Verwarnungsgeldern geahndet.
Schutzstreifen – was jetzt
Unsere
Hauptstraße ist fertig und hat auf jeder Fahrbahnseite einen Schutzstreifen für
Radfahrer. Er war noch nicht trocken, wurde er schon sehr gut angenommen und
sofort befahren. Leichte Verunsicherung besteht noch bei einigen Autofahrern.
Wie damit umgehen?
Wenn die Straße frei ist, dann nicht auf den Streifen fahren und ihn den Radlern überlassen. Wenn kein Radler da ist und Gegenverkehr kommt, kann der Streifen überfahren werden. Wenn ein Radler da ist, dann muss der Autofahrer warten bis frei ist, genau wie früher ohne Schutzstreifen.
Was bringt der Schutzstreifen?
Durch die
Fahrbahnmarkierungen wirkt die Straße optisch enger, automatisch verringert der
Fahrer seine Geschwindigkeit. Dies führt zu deutlich höherer Verkehrssicherheit
und weniger Lärm. Außerdem werden die Radler nicht „bedrängt“, wenn es enger wird.
Die optische Grenze des weißen Balkens "schützt" sie.
Ist die
Straße breiter oder enger als früher?
Mit dem
Zentimetermaß gemessen, ist die Straße schmaler, früher bis zu 7,60 m und jetzt
7 m. Von der praktischen Seite betrachtet, hat man mehr Platz als früher. Denn
früher parkten die Autos an den Straßenrändern und ragten auf die Fahrbahn, so
dass effektiv auch nur circa 7 m oder gar weniger zur Verfügung standen.
Optisch
wirkt die Fahrbahn jetzt deutlich enger. Und das ist so gewollt zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit. Dies entspricht der aktuellen Empfehlung von Februar
2014 eines groß angelegten Verkehrsgutachtens, welches von der „Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg“ initiiert wurde.
Übrigens: nicht auf dem Schutzstreifen parken. Das gibt jetzt Verwarnungsgelder.
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