1
2
3
4
5
6

Aus aktuellem Anlass – Sondersignale im Einsatz sind Pflicht

Sie wohnen bei einem unserer beiden Feuerwehrhäuser oder an einer unserer Durchgangsstraßen. Nachts um 03:00 Uhr fahren wir mit Blaulicht und lautem Sondersignal an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach. Was denken Sie?

Hoffentlich kann unsere Freiwillige Feuerwehr Eggenstein-Leopoldshafen noch rechtzeitig helfen?

Die werden doch nicht zu uns kommen?

Sind alle unsere Kinder zu Hause?

Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!

Werden wir alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb haben wir als Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft uns das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellt euch vor, dass wir als „krachmachende“ Feuerwehrleute vor 3 Minuten noch selbst in unseren Betten waren.

Ab 06:00 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.

Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch unsere Familien betrifft)

Unsere 116 Feuerwehrfrauen und - männer der Einsatzabteilung sind für euch in Eggenstein-Leopoldshafen Tag und Nacht einsatzbereit.

Wir danken für euer Verständnis.

Einsatz in der Nacht
 
Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr