Wir als Feuerwehr Eggenstein-Leopoldshafen möchten auf die richtige Bildung der Rettungsgasse hinweisen.
Bereits seit 1982 ist eine gesetzliche Regelung zur Bildung von Rettungsgassen in der Straßenverkehrsordnung verankert. Seit jeher ist darin beschrieben, dass bei mehrspurigen Straßen zwischen den beiden linken Fahrstreifen freie Fahrt für Rettungs – und Einsatzfahrzeuge zu schaffen ist. Durch die mehrspurige Bundesstraße 36 die in den Zuständigkeitsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Eggenstein-Leopoldshafen fällt, hatten die Einsatzkräfte wiederholt Berührungspunkte mit dem Thema „Rettungsgasse“. So wurde auch bei diesem Einsatz die Rettungsgasse nicht bereits bei fast stehendem Verkehr gebildet sondern erst als die anrückenden Rettungskräfte in unmittelbarer Nähe waren. Bitte bilden Sie bei bereits beginnender Staubildung und stockendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild. Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert – erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!
Wir als Feuerwehr sowie unsere Partner von anderen Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz behindert werden. Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht. Wir erleben immer wieder, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Rettungskräfte sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und anderen Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!
Das Bilden der Rettungsgasse ist in § 11 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Bei drei oder mehr Spuren soll diese Durchfahrt, auch umgangssprachlich Rettungsgasse genannt, zwischen der linken und danebenliegenden mittleren Spur gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Hilfsfahrzeugen, neben Feuerwehr- und Rettungswagen, behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, auch Abschleppfahrzeuge zählen. Der Seitenstreifen ist nach der weitverbreiteten Meinung keine Alternative, da hier der Weg durch liegengebliebene Kraftfahrzeuge versperrt sein kann.
Wie verhalten Sie sich richtig?
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