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Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?

19.11.2020

Wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist, darf es nicht in die Kinderbetreuung zum Schutz der anderen, aber auch zum Schutz Ihres Kindes. Über das richtige Verhalten gibt das Landesgesundheitsamt Auskunft.

Wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist, darf es nicht in die Kinderbetreuung zum Schutz der anderen, aber auch zum Schutz Ihres Kindes. Über das richtige Verhalten gibt das Landesgesundheitsamt Auskunft.

Hat Ihr Kind Fieber über 38 Grad, trockenen Husten und/oder eine Störung des Geschmachs- oder Geruchssinns? Benötigt Ihr Kind einen Arzt?

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall telefonisch Ihren Kinderarzt. Dieser entscheidet über eine Testung auf das Coronavirus.

Ist das Testergebnis negativ gilt: "So wie mein Kind gestern war, hätte es in die Kindertageseinrichtung oder Schule gehen können, also darf es heute wieder gehen."

Im Falle eines positiven Testergenisses gilt es, unbedingt die Vorgaben des Gesundheitsamtes zu beachten.

Nach der vorgeschriebenen Quarantäne, darf Ihr Kind die Einrichtung wieder besuchen.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymtomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen. Quelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württembergzoom
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymtomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen. Quelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr