Antragsformulare für Erstanträge und Änderungen nach dem
Schwerbehindertenrecht können bei der Gemeindeverwaltung
Eggenstein-Leopoldshafen geholt und abgegeben werden. Sie werden an das
Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet, wo die Bearbeitung erfolgt.
Das Amt für Versorgung und Rehabilitation entscheidet abschließend über die Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls über weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie bspw. Parkerleichterung, Freifahrt für eine Begleitperson, Rund-funkgebührenbefreiung etc.). Ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Antragsannahme / -weiterleitung
Keine Einträge vorhanden
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
Copyright © 2020 Eggenstein-Leopoldshafen. Alle Rechte sind vorbehalten.