Zum
Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben Blinde und hochgradig
sehbehinderte Menschen, die das erste Lebensjahr vollendet und ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben, Anspruch auf Landesblindenhilfe.
Landesblindenhilfe
kann nur auf Antrag gewährt werden. Anträge können bei der
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen geholt und abgegeben werden.
Sie werden an das Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet, durch das die
Bearbeitung erfolgt.
Antragsannahme / -weiterleitung
Keine Einträge vorhanden
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
Copyright © 2020 Eggenstein-Leopoldshafen. Alle Rechte sind vorbehalten.