Der Wohnberechtigungsschein
ist eine Voraussetzung für den Bezug einer geförderten und gebundenen
Sozialmietwohnung und bietet seinem Inhaber die Möglichkeit zum
Abschluss eines Mietvertrages – er verleiht ihm aber keinen Anspruch zum
Bezug einer solchen Wohnung.
Die Bescheinigung wird durch die
Gemeinden regelmäßig als "Allgemeiner Wohnberechtigungsschein"
ausgestellt. Dieser ist in ganz Baden-Württemberg verwendbar und für ein
Jahr gültig.
Anträge können bei der Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen gestellt werden.
Antrag
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Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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