Die Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sofern die nachfragende Person ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann und auch das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners hierzu nicht ausreichen.
Antragsannahme / -weiterleitung
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