Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (z.B. Name, Anschrift) über Sie erteilt.
Wenn für Sie eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen ist, muss Sie die Meldebehörde vorher anhören, wenn sie trotz der Sperre eine Auskunft erteilen möchte. Die Meldebehörde muss dabei in jedem Fall die Auskunft verweigern, wenn für Sie oder eine andere Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen könnte. Bei einer Auskunftssperre darf eine Auskunft im Übrigen nur erteilt werden, wenn das Interesse des Auskunftsuchenden Ihr Interesse an der Verweigerung der Auskunft überwiegt.
Allerdings setzt die Eintragung einer
Auskunftssperre voraus, dass Sie ein berechtigtes Interesse (z.B. Schutz
vor einer Bedrohung) an der Verweigerung von Melderegisterauskünften
über Ihre Person nachweisen können. Die Meldebehörde muss dann die
Auskunftssperre eintragen.
Wenn es Ihnen nur darum geht, die Weitergabe
Ihrer Daten (z.B. an Adressbuchverlage, an Presse und Rundfunk, bei
Alters- und Ehejubiläen oder an Parteien und Wählergruppen bei Wahlen
und Abstimmungen) oder automatisierte Melderegisterauskünfte an
Privatpersonen über das Internet, zu verhindern, brauchen Sie keine
Auskunftssperre zu beantragen. In diesen Fällen reicht es aus, wenn Sie
beim Bürgerbüro der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen Widerspruch gegen
die entsprechende Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen
Widerspruch brauchen Sie keine Begründung abgeben, ein berechtigtes
Interesse ist nicht erforderlich. Informationen hierzu finden Sie auch
unter der Dienstleistung "Widerspruch Datenübermittlung.
Sie müssen der Meldebehörde mitteilen, dass Sie die Eintragung einer Auskunftssperre wünschen. Hierbei müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann.
Der Antrag kann formlos schriftlich oder persönlich durch Vorsprache gestellt werden.
Bitte legen Sie bei der Beantragung einer Auskunftssperre folgende Unterlagen vor:
Die Auskunftssperre endet zwei Jahre nach Eintragung und kann auf Antrag verlängert werden.
Für die Eintragung der Auskunftssperre werden keine Gebühren erhoben.
Bürgerbüro
0721 97886-22
buergerservice@egg-leo.de
Bürgerbüro
0721 97886-20
buergerservice@egg-leo.de
Bürgerbüro
0721 97886-24
buergerservice@egg-leo.de
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
Copyright © 2020 Eggenstein-Leopoldshafen. Alle Rechte sind vorbehalten.