24.02.2014
Gehweg-Parken ist verboten. Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bedeutet auf dem Gehweg ausreichend Platz zu lassen, damit Fußgänger oder radfahrende Kinder nicht auf die Fahrbahn gedrängt werden.
Der Ordnungsdienst der Gemeinde wird
künftig verstärkt auf Gehweg-Parker achten. Um die Situation mehr ins
Bewusstsein zu bringen, werden mit tatkräftiger Unterstützung der Agendagruppe Verkehr Handzettel mit einem „Freundlichen Hinweis“ zum
Gehwegparken verteilt.
Parken auf Gehwegen ist verboten. Verwarngelder werden sich nicht immer vermeiden lassen.
„Seit ich
selbst Opa bin und den Kinderwagen schiebe, habe ich ein ganz anderes
Verhältnis zum Parken auf Gehwegen. Ich habe mir früher wenig Gedanken darüber
gemacht.“ Solche und ähnliche Aussagen hört man häufig von Menschen, die vom
Außenstehenden zum Betroffenen werden. Oft ist es keine böse Absicht den
Mitmenschen zu nötigen auf die Fahrbahn auszuweichen, sondern einfach
Gedankenlosigkeit.
Bürgerinnen
und Bürger, die mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl oder einfach nur mit
Taschen bepackt unterwegs sind, wissen zu schätzen, wenn sie nicht auf die
Fahrbahn gezwungen werden. Auch die Sicherheit unserer Kinder, die zu Fuß oder
auch mit dem Rad den Gehweg nutzen sollen, ist es uns wert, verstärkt darauf zu
achten, dass genügend Platz ist.
Wir bitten Sie um Rücksichtnahme.
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
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