10.01.2017
„Im Wörth“ beim Festplatz Leopoldshafen wurden die ältesten zehn Wohncontainer gegen neue ausgetauscht, 3 Doppel– und 4 Einzelcontainer. Diese kosten rund 210.000 € und sind bereits mit einer Miniküche und einer Nasszelle ausgestattet. Sie sind wesentlich besser gedämmt als die bisherigen. Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Erneuerung Wohncontainer Im Wörth
„Die alten waren über 25 Jahre im Einsatz und entsprachen nicht
mehr dem aktuellen baulichen Standard für die Unterbringung“, stellt Gabriele
Hauck als zuständige Gebäudemanagerin im Rathaus fest. Vor Demontage und Abtransport
der alten Container war es notwendig, die Leitungen zur Versorgung der
verbleibenden Container neu zu verlegen. Anschließend musste eine neue
Abwasserleitung gelegt und an die vorhandene angeschlossen werden. Sämtliche
anderen Versorgungsleitungen wurden innerhalb der neuen Container verlegt.
„Mit diesen Containern werden nicht nur die aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung erfüllt, sondern auch eine langfristige, qualitativ gute Unterbringung entsprechend der gesetzlichen Forderung sichergestellt“, konstatiert Ingenieurin Hauck zufrieden. Die Räume werden mit dem notwendigsten Mobiliar (Bett, Schrank, Tisch, Stuhl) durch die Gemeinde ausgestattet.
„Im Durchschnitt
betreuen wir pro Jahr zwischen 25 und 35 Personen aus unserer Gemeinde, die
konkret von der Obdachlosigkeit bedroht sind“, erklärt Philipp Jänicke, Leiter
des zuständigen Ordnungsamtes. „Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig und
reichen von Räumungsklagen wegen Mietrückständen oder Eigenbedarf bis hin zu
Gewalt im sozialen Nahbereich.“
Durchschnittlich 7 Personen pro Jahr müssen dann hiervon tatsächlich in
der Notunterkunft untergebracht werden. In den anderen Fällen haben sich vorher
alternative Unterbringungen in anderen Wohnungen oder bei Familie und Freunden
ergeben. Teilweise war es auch möglich, in Zusammenarbeit mit dem
Sozialleistungsträger die Räumung zu verhindern, da dieser die Mietschulden als
Darlehen übernommen hat und die Räumungsklage vom Vermieter zurückgenommen
wurde.
Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Obdachlos gewordene Menschen haben das Recht sich bei der Gemeinde wohnungslos zu melden und eine Unterbringung zu beantragen. So kann es notwendig werden sie vorübergehend in die Wohncontainer Im Wörth 2 einzuweisen. Bei der Obdachlosenunterbringung handelt es sich eigentlich um eine zeitlich begrenzte Notlösung. In diesem Zeitraum hat die wohnungslos gewordene Person die Verpflichtung sich eine neue Wohnung zu suchen. Viele Personen haben es in den vergangenen Jahren auch geschafft, zeitnah eine eigene Wohnung zu finden. Einige Obdachlose leben allerdings seit mehreren Jahren oder sogar Jahrzehnte Im Wörth. Aktuell sind 19 Personen in der Notunterkunft Im Wörth zur Vermeidung der Obdachlosigkeit untergebracht. Sind Familien von Obdachlosigkeit bedroht, versucht die Gemeinde sie in angemieteten Wohnungen einzuquartieren.
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