18.09.2019
Der Landkreis Karlsruhe hat den Sozialbericht für das Jahr 2018 veröffentlicht. Der Bericht ist im Internet verfügbar. Das Werk informiert auf über 100 Seiten über wichtige sozialstrukturelle Entwicklungen und bildet die relevanten Sozialleistungen und Angebote im Landkreis und den Kommunen ab. Er erscheint alle drei Jahre.
Der
mittlerweile 7. Sozialbericht des Landkreises Karlsruhe gibt Anstöße für eine angemessene kommunale
Angebotsstruktur im gesamten Sozialbereich. Dies gilt insbesondere für die
Folgen der demografischen Entwicklung mit dem steigenden Anteil der über
80-jährigen Menschen. Auch der Anstieg alleinerziehender oder getrennt lebender
Eltern mit einem entsprechend wachsenden Bedarf an erzieherischer Unterstützung
und Hilfe schlägt sich im Sozialbericht nieder. Neben der Beobachtung
längerfristiger Trends werden auch absehbare gesellschaftliche Entwicklungen
beschrieben. Wie bereits im Sozialbericht 2015 prognostiziert, hat sich die
Zuwanderung verstetigt und führt nun zu einem stabilen Bevölkerungszuwachs auf
nahezu 450.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Karlsruhe.
Gestiegen ist im Berichtszeitraum auch die Zahl der Menschen mit Handicap, die Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe haben. Vor dem Hintergrund des Wunsch- und Wahlrechts wird es darauf ankommen, einerseits die soziale Infrastruktur im Orts- bzw. Stadtteil weiter auszubauen und andererseits über die landesseitig unterstützte Quartiersentwicklung Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch jungen Familien, Menschen mit Handicap, Menschen mit Flüchtlingshintergrund und pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren, die Teilhabe, Integration und möglichst lange Selbstständigkeit in der gewohnten Umgebung ermöglichen.
Eggenstein-Leopoldshafen bei Kinderbetreuung sehr gut aufgestellt
Mit einer
Betreuungsquote von 41,6% bei den Ein- bis Dreijährigen für 2019 liegt
Eggenstein-Leopoldshafen auf dem zweiten Platz der 32 Kommunen im Landkreis
Karlsruhe. Seit August 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung
oder in der Tagespflege. Der Bedarf und die Nachfrage von Eltern an
Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren hat weiter zugenommen. Mehr
Eltern gehen inzwischen direkt nach einem Jahr der Elternzeit wieder einer Berufstätigkeit
nach und benötigen daher ein ausreichendes und qualifiziertes Angebot in
öffentlicher Verantwortung. Durch die zunehmende Zahl berufstätiger Eltern
werden auch bei den über Dreijährigen vermehrt Betreuungsplätze mit
verlängerter Öffnungszeit oder Ganztagesplätze gesucht. Bei den
Betreuungsplätzen mit Kernzeitbetreuung, flexible Nachmittagsbetreuung,
Ganztagesbetreuung an Schulen, Hort usw. für die schulpflichtigen Kinder ist
die Zahl der Plätze im Berichtszeitraum ebenfalls deutlich gestiegen.
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