28.06.2021
Das Gesundheitsamt hat die Inzidenz unter 10 für Stadt und Landkreis Karlsruhe festgestellt. Gemäß der neuen Corona-Verordnung BW, die seit 28.6.21 gilt, sind weitgehende Lockerungen eingetreten. So dürfen sich z.B. wieder 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, private Feiern können mit bis zu 300 Personen (in geschlossenen Räumen nur 3G = Geimpfte/Getestete/Genesene) stattfinden.
Neue Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am Montag, 28.6.21, in Kraft.
Im Landkreis und in der Stadt Karlsruhe liegen die Voraussetzungen für Inzidenzstufe 1 und damit die weitest gehenden Lockerungen vor.
Die Landesregierung hat am 25. Juni eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die Corona-Verordnung gilt ab Montag, den 28. Juni. Sie umfasst gestufte Regelungen nach 7-Tage-Inzidenz-Bereichen unter 10 (Inzidenzstufe 1), 10 bis 35 (Inzidenzstufe 2), 35 bis 50 (Inzidenzstufe 3) und über 50 (Inzidenzstufe 4). Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe hat am 27. Juni bekanntgemacht, dass sowohl im Stadt- wie auch im Landkreis Karlsruhe die 7-Tage-Inzidenz entsprechend den durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichten Werten an fünf aufeinander folgenden Tagen vor dem 28. Juni den Schwellenwert von 10 unterschritten hat. Damit gilt die Inzidenzstufe 1 und damit die weitest gehenden Lockerungen. So dürfen sich z.B. wieder
Alle Regelungen der neuen Corona-Verordnung im Überblick:
neue CoronaVO ab 28.6.21 auf einen Blick
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die allgemeinen Regeln wie Abstand halten, Hygiene praktizieren, medizinische Maske tragen (wo keine Ausnahme besteht), Corona-App benutzen und regelmäßiges Lüften nach wie vor gelten, und appelliert an die Bevölkerung, diese Regelung weiterhin einzuhalten und so die niedrigste Inzidenzstufe und die mit ihr gewonnen Freiheiten zu sichern.
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