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Kreis Impfberechtigter erweitert

01.03.2021

In Baden-Württemberg können sich zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden.

In Baden-Württemberg können sich zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind sowie Kita- und Schulbeschäftigte. Beim Impftermin muss die Berechtigung mittels Impfbescheinigung des Arbeitgebers oder Arztes zwingend nachgewiesen werden. Mehr zum Berechtigtenkreis steht auf 

www.corona.karlsruhe.de/aktuell/impfberechtigte-personengruppen-in-baden-wuerttemberg

Die Terminvereinbarung erfolgt regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder www.impfterminservice.de.  

Neue Warteliste vereinfacht die Terminvergabe
Über die Telefonhotline 116 117 gibt es eine Warteliste. Wer nicht sofort einen Termin bekommt, wird registriert und zurückgerufen oder erhält eine E-Mail, wenn wieder Termine frei sind. Die Anzahl der Impfungen richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Impfstoff, dieser ist im Moment der entscheidende Faktor.

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr