19.03.2020
Die Bundesregierung hat Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen und Beschäftigten beschlossen. Wirtschaftsverbände und Parteien haben Informationen für Unternehmer zusammengetragen, wie und welche Leistungen angesichts der Corona-Krise beantragt werden können. Sie enthalten neben allgemeinen Hinweisen zur Lage auch Kontaktadressen für Rückfragen.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Weitere Videos mit Infos für kleine und mittelständische Unternehmen.
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