20.09.2021
Seit 16. September 2021 ist ein dreistufiges Warnsystem in BW in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei sich abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird. Warnstufe ab Hospitalisierungsinzidenz 8,0, Alarmstufe ab 12,0. Stand 19.09.21 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: 1,83. Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19 Patient*innen: 208 (+6)
Stand: 15. September 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf
Baden-Württemberg.de
Die seit 16.09.2021 geltende Coronaverordnung unterscheidet bei den Maßnahmen nicht mehr zwischen der Infektionslage in den einzelnen Stadt- und Landkreisen. Regelungen bestehen ab sofort flächendeckend in ganz Baden-Württemberg. Es gelten 3 Stufen:
Je nach maßgeblicher Stufe gelten unterschiedliche Regelungen. Das Landesgesundheitsamt macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt.
Warnstufe:
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
Alarmstufe:
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.
Die Warn- und Alarmstufe orientieren sich an der Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und an der Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB). Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen .
Medizinische Maskenpflicht
ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.
Ausnahmen:
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung
Nachweis von Impfung und Tests
Veranstalter*innen sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G-Status ist ausreichend.Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
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Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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