Bau- und Liegenschaften

Neubaugebiet "N5"

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Tiefbauangelegenheiten

Informationen zu Gemeindegrundstücken

Baugrundstücke

Derzeit stehen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen weder Baugrundstücke für Wohnen noch für Gewerbe zur Verfügung.

Singler, Carolin

Bau- und Grundstücksverwaltung

Informationen zu Bauleitplänen

Bebauungsplan "Wohnen an der Rheinaue"

Der Gemeinderat der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan "Wohnen an der Rheinaue" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB aufzustellen und für diesen Bereich örtlichen Bauvorschriften zu erlassen.

Gleichzeitig wurde durch den Gemeinderat beschlossen, die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Zeitraum vom 23.11.2020 bis 22.01.2021 im Rathaus Eggenstein öffentlich auszulegen. Aus diesem Grund sind alle Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 12.08.2020  hinsichtlich der Offenlage unten aufgeführt und können abgerufen werden. Zusätzlich stehen weitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren zur Verfügung. Die Einsicht in die Unterlagen im Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem untengenannten Ansprechpartner möglich.

Öffentliche Bekanntmachung vom 13.11.2020
Geltungsbereich Bebauungsplan

Bebauungsplanentwurf zeichnerischer Teil
Bebauungsplanenwurf textlicher Teil mit Örtlichen Bauvorschriften
Hinweise
Begründung

Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, 2016, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG vom 19.02.2020
Schalltechnische Untersuchung, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG vom 19.02.2020
Artenschutzrechtliche Einschätzung, Planungsbüro Beck & Partner vom 28.02.2020
Natura 2000 Vorprüfung, Planungsbüro Beck & Partner vom 28.02.2020

DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau - (Die Vorschrift kann im Rathaus eingesehen werden)
DIN 4109-1, Schallschutz im Hochbau - (Die Vorschrift kann im Rathaus eingesehen werden)

Pfistermeister, Martin

Bau- und Grundstücksverwaltung

Bebauungsplan "N5"

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Informationen zur Grünpflege

Grünpflege Leitbild

Das Leitbild zur Grünpflege gibt einen Rahmen vor, wie intensiv bestimmte Flächenarten gepflegt werden sollen. Es ist nichts Starres und Anregungen unserer Bürgerinnen und Bürger werden gerne diskutiert.

Das Konzept unterscheidet zwischen speziellem und allgemeinem Kommunalgrün, wobei diese nochmals unterteilt werden in

  • Repräsentationsgrün
  • Grün für Sport & Spiel
  • Standardgrün und
  • naturnahes Grün.

Es gilt für die nächsten Jahre ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Attraktivität unserer Gemeinde und einer wirtschaftlichen Unterhaltung des kommunalen Grüns. Jährlich wird rund eine halbe Million Euro für die Grünpflege ausgegeben. Bei beschränkten Mitteln bedarf es dringend eines Instrumentes, um gezielt an den richtigen Stellen zu sparen und dennoch ein ansprechendes Erscheinungsbild beizubehalten.

Die Pflege einer Gehölzfläche kostet circa das 12-fache gegenüber einer Rasenfläche. Die grundsätzliche Klassifizierung und Zuordnung konkreter, bereits weitestgehend in einer Datenbank erfassten Flächen unserer Gemeinde führen zusammen mit den Leitlinien in der Weiterentwicklung zu einem kommunalen Pflegebuch.

Daraus lassen sich dann die Pflegeleistungen für unterschiedliche Bereiche ableiten und beschreiben, was auch bei den anstehenden Ausschreibungen externer Leistungen hilfreich ist.

Das Bau- und Liegenschaftsamt hat zusammen mit Bernhard Finke, freier Garten- und Landschaftsarchitekt, diese Konzeption zur Pflege der öffentlichen Grünflächen erarbeitet.
Der Gemeinderat hat es in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2017 beschlossen.

Das Leitbild ermöglicht der Verwaltung zielgerichtet dem Gemeinderat Vorschläge zur Umgestaltung von Grünflächen oder auch kostensparender Einzelmaßnahmen zu unterbreiten.

Informationen zum Niederschlagswasser

Beseitung von Niederschlagswasser

Information zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung auf gewerblichen Flächen

Bedingt durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gibt es vermehrt Fragen von Gewerbetreibenden hinsichtlich der Reduzierung der Gebührenhöhe durch die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung, z.B. durch Versickerung von Niederschlagswasser ins Grundwasser oder die Direkteinleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer.

Für die dazu erforderliche Einleiterlaubnis muss von Ihnen als Gewerbetreibendem beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, als ein entsprechendes Wasserrecht beantragt werden.

Zu Ihrer Information haben wir Ihnen in einer Broschüre die Aufstellung der dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise zusammengestellt:

Hinweis für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser auf gewerblich, handwerklich und industriell genutzten Flächen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter.

Zuständiger Mitarbeiter

Informationen zum Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte

Informationen zu Bodenrichtwerten finden Sie HIER.

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr